Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist - auch auszugsweise - nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Kommt aufgrund unberechtigter Weitergabe unserer Angebote ein Vertrag zustande, so wird ein Schadenersatz in Höhe der ortsüblichen Provision durch den ursprünglichen Empfänger bzw. Auftraggeber fällig. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige etc. des Empfängers wird angenommen, dass das Angebot unberechtigt weitergegeben wurde und somit der Nachweis durch uns erbracht wurde.

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Informationen über Ausstattung, Zustand, Wert o.ä. der Immobilien beruhen ausschließlich auf Angaben des jeweiligen Eigentümers / Vermieters oder seiner Bevollmächtigten - bei Abwicklung von Gemeinschaftsgeschäften nach Angaben der Kollegenfirma - und sind durch uns nach bestem Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Alle genannten Miet-/ Verkaufspreise sind unverbindlich. Irrtum vorbehalten. Es gelten ausschließlich die offiziellen Verkaufspreise bzw. Mietkonditionen der jeweiligen Auftraggeber. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben wird nicht – nur bei grober Fahrlässigkeit übernommen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten. Auch gegenüber den Auftraggebern können wir z.B. für die Bonität der Kunden keine Haftung übernehmen.

Wir sind berechtigt weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages hinzuzuziehen.

Ist dem Empfänger bzw. Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, mitzuteilen. Spätere Widersprüche brauchen wir nicht gegen uns gelten lassen. Auf Verlangen ist zu belegen, woher die Kenntnis stammt. Auch ist der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet mitzuteilen, wann und mit wem der Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis / Mietzins erzielt worden ist.

Sofern der Angebotsempfänger direkt mit dem Vermieter / Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, ist unsere Firma bekannt zu geben und spätestens bei Miet- /Kaufvertragsabschluß hinzuzuziehen. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.

Sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, wird die Provision fällig und zahlbar. Die Provision beträgt ortsüblich 7,14% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Kaufpreis, wenn es in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Maßgeblich ist die Angabe im Angebot. Bei Einräumung eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechts bzw. Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Provisionssätze als vereinbart. Sofern gesetzliche Beschränkungen bestehen, sind diese als Höchstsätze vereinbart. Die Provision ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, vom Mieter / Käufer mit Vertragsabschluß an uns zu zahlen und fällig.

Werden über von uns nachgewiesene Objekte andere Verträge, gleich welcher Art, insbesondere Verträge geschlossen, welche dem Empfänger des Angebots die wirtschaftliche Verfügungsmacht oder Nutzung einräumen, so ist mangels Vereinbarung die ortsübliche Provision zu zahlen. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn das Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

Wünscht der Auftraggeber zusätzliche Angebotsarten - z.B. bei bestimmten Internetanbietern oder Zeitungen - als die beim Unternehmen üblichen, so ist die Firma Spreeimmobilien berechtigt, sich die Kosten hierfür erstatten zu lassen. Wir übernehmen keine Verpflichtung für die technische Betriebsbereitschaft des Internet. Verlangsamte Geschwindigkeiten, Nichtzustandekommen von Verbindungen oder andere Mängel können nicht reklamiert werden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus nichterbrachter Leistung sind gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche sind generell auf den Betrag der vom Auftraggeber gezahlten Anzeigegebühr beschränkt. Beanstandungen aller Art sind innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erheben.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.

Abweichende oder ergänzende Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.

Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbestimmungen unvollständig oder nichtig sein, so ist die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen.

Stand November 2008